Rote Nummernschilder sind nicht für jeden zu haben
Rote Nummernschilder werden nur für bestimmte Personen ausgestellt. Es gibt 2 Varianten von roten Nummernschildern, die verschiedene Zwecke erfüllen. Es gibt klare gesetzliche Regelungen.
Für die Verwendung von so genannten roten Nummernschildern mit der Nummer „06“ und „07“ bestehen klare gesetzliche Regelungen, die unbedingt beachtet werden müssen. Sie sind vorgeschrieben bei Prüfung- und Probefahrten sowie der Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort. Rote Kennzeichen mit der Nummer „06“ werden aufgrund missbräuchlicher und krimineller Machenschaften in der Vergangenheit ausschließlich an Kraftfahrzeugbetriebe und Händler ausgegeben. Privatpersonen dürfen diese Kennzeichen nur noch für Überführungen nutzen. Mit der Nummer „07“ beginnen rote Nummernschilder für Oldtimers, also für Autos, die älter als 30 Jahre sind. Diese Nummernschilder dürfen nur für bestimmte Zwecke vergeben werde, wie zum Beispiel Oldtimerveranstaltungen. Sie werden allerdings nur ausgegeben, wenn die Autos verkehrssicher sind. Rote Nummernschilder gibt es aber nicht nur für Pkw`s, sondern auch für Kleinkrafträder. Somit sind sie haftpflichtversichert.
Rote Kennzeichen können nur zuverlässige Werkstätten, Händler und Hersteller beantragen. Man benötigt dazu verschiedene Unterlagen, die unter anderem die Zuverlässigkeit des Beantragenden hinterlegen. Dazu gehören eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, eine Gewerbeanmeldung oder Handelsregistereintragung und ein Auszug aus der Schuldnerdatei. Des weiteren braucht man einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister, eine Versicherungsbestätigung speziell für rote Kennzeichen und ein polizeiliches Führungszeugnis. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Sollte eine juristische Person den Antrag stellen wollen, müssen alle Personen, die diese juristische Person vertreten können, also Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende, diese Unterlagen für sich beantragen und mit einreichen. Bestimmte Unterlagen müssen bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Die Gemeinde bestätigt auch, wo der Antragsteller in den letzten 5 Jahren ein Gewerbe betrieben hat bzw. wo er gewohnt hat.
Rote Nummerschilder sind daher nicht für jeden gedacht und wenn man eines zur Überführung braucht, sollte man sich mit seinem Händler in Verbindung setzten.