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Die einzelnen Formulare zur Einkommensteuererklärung

Um den Jahresausgleich zu erstellen, muss der Steuerpflichtige bestimmte Formulare ausfüllen, bei denen einige Kriterien zu berücksichtigen sind, um eine entsprechende Erstattung zu erhalten.

Um die jährliche Steuererklärung einreichen zu können, müssen unterschiedliche Personengruppen auch verschiedene Formulare ausfüllen. Diese sind davon abhängig, über welche Einnahmen die entsprechende Person verfügen kann. So müssen Gewerbetreibende eine andere Steuerklärung abgeben als Steuerpflichtige, die als Arbeitnehmer ihren Unterhalt verdienen. Allen gemein ist der sogenannte Mantelbogen, der alle persönlichen Daten des Erklärenden beinhaltet. Verfügt eine Person über mehrere Arten von Einkommen, dann muss diese auch alle jeweiligen Unterlagen ausfüllen und zu einem bestimmten Termin an das zuständige Amt schicken. Die erforderlichen Formulare können entweder bei der jeweiligen Behörde abgeholt oder auf deren Internetseite heruntergeladen werden.

Seit ein paar Jahren ist es für Arbeitnehmer möglich, die Erklärung online zu erstellen und dann über das Internet zu verschicken. Dies erleichtert die Steuererklärung und kostet den Steuerzahler keine zusätzlichen Gebühren, wie das Porto für die Einsendung. Jeder Steuerpflichtige kann zur Erstellung des Jahresausgleichs einen Berater hinzuziehen. Dieser füllt mit dem Betreffenden zusammen die einzelnen Formulare aus und berät ihn über die Absetzmöglichkeiten. Der Verbraucher kann aber auch die gesamte Erklärung in die Hände seines Beraters legen. Nach dem Umfang der Dienstleistungen richtet sich das Honorar für den Berater, welches auch von der Steuer abgesetzt werden kann. Der Steuerberater kann auch mittels eines speziellen Programms die Rückerstattung errechnen. Auch diese hat Auswirkungen auf das Entgelt für die Beratung.

Der Steuererklärende kann aber auch selbstständig mit entsprechenden Programmen die Erstattung berechnen. Diese Programme beinhalten die meisten Formulare zur Einkommensteuererklärung und beziehen die unterschiedlichen Steuersätze mit ein. Mithilfe dieser Programme können auch Steuerlaien alle relevanten Daten ermitteln und eine professionelle Berechnung vornehmen. Jedoch sind die Ergebnisse nicht einklagbar. Der Steuerzahler hat aber jederzeit das Recht, gegen den Bescheid vom jeweiligen Amt einen Widerspruch einzulegen. Dieser veranlasst den Sachbearbeiter zu einer neuen Berechnung und dem Auffinden eventueller Fehler. Der Einspruch sollte jedoch auf nachweisbaren Fehlern beruhen, da sich sonst an der errechneten Erstattung nichts ändern lässt.

Die Formulare, die eine steuerpflichtige Person benötigt, sind in den letzten Jahren vereinfacht worden, um die Erklärung für die Betroffenen zu erleichtern. Der Gesetzgeber hat zudem einige Regelungen erlassen, welche die gesetzliche Lage in Sachen Steuern für den Laien verständlicher machen sollen. Arbeitnehmer können neben der Hilfe eines Steuerberaters auch die von bestimmten Vereinen in Anspruch nehmen, die eine besondere Stellung gegenüber dem Gesetzgeber einnehmen. So wird es dem Arbeitnehmer ermöglicht, die professionelle Beratung zu einem geringeren Honorar in Anspruch zu nehmen. Verfügt dieser Arbeitnehmer aber auch über andere Einnahmen, z. B. aus einem Gewerbe, dann können diese Vereine keine Hilfe anbieten, da sie dazu nicht die Berechtigung besitzen. Diese Beratung dürfen nur speziell ausgebildete Berufsgruppen vornehmen.

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